Die Forstgeschichte ist einer jener Zweige der Geschichtswissenschaft,
die institutionell fast völlig vom allgemeinen Historikerbetrieb
abgekoppelt sind. In Österreich existiert sie als eigenes Fach an
der Universität für Bodenkultur, und dort wurde auch die Lehrbefugnis
für Forstgeschichte an den Forstwirt Norbert Weigl verliehen, der
sich bereits in seiner Dissertation mit einem forstwirtschaftlichen Thema
befaßt hatte, nämlich mit der Forstgeschichte der Ersten Republik.
In seiner Habilitationsschrift
Die Forstwirtschaft in der Ostmark 19381945
(420 S.)
aus dem Jahr 1999 setzt der Autor das Thema bis zum Ende des Zweiten
Weltkriegs fort. Zur Sprache kommen verschiedene Angelegenheiten des Forstbereichs
in einer alles in allem unbefriedigenden Darstellung.
Das Hauptproblem der Arbeit und verantwortlich für ihre Schwächen
ist die Entscheidung des Autors, das Thema im wesentlichen als Exzerptübung
zu betreiben. Dies wird bereits aus der Kapitelgliederung deutlich: Die
Arbeit ist in drei Teile geteilt, nämlich in »Die Forstwirtschaft
Österreichs 19381945 im Spiegel einschlägiger Rechtsvorschriften«,
»Forstwirtschaft und Forstpolitik in der Ostmark aus der Sicht
forstlicher Zeitschriften« und »Die Forstwirtschaft
in den Reichsgauen Wien und Niederdonau, dargestellt anhand von Aktenbeständen
der Reichsforstverwaltung«. Weigl explizit: »Die
inhaltlich vorerst getrennt voneinander erfolgte Auswertung einschlägiger
Rechtsvorschriften, forstpolitischer und forstwirtschaftspolitischer Beiträge
in Fachzeitschriften sowie von Aktenmaterial der Reichsforstverwaltung
erfolgte in der Absicht aufzuzeigen, welches jeweilige Bild einer österreichischen
Forstgeschichte der Jahre von 1938 bis 1945 entsteht, wenn nur eine von
mehreren Arten verfügbaren Quellenmaterials als Arbeitsgrundlage
herangezogen wird« (S. 4). Rechtsvorschriften, Zeitschrifteninhalte
und Verwaltungsakten sind als solche aber in Wirklichkeit uninteressant.
Relevant sind sie in einer historischen Untersuchung nur im Hinblick auf
eine zur Debatte stehende Frage, über die sie eventuell Aufschluß
geben; normalerweise werden daher bei der Behandlung einer Frage eben
verschiedene Quellen je nach ihrer Brauchbarkeit herangezogen. Anders
bei Weigl: Sein Ideal besteht in einer möglichst keuschen Separierung
der drei Quellentypen; eine Vermischung der Quellen ist zwar manchmal
unvermeidlich, aber auch bedauerlich.(1) Hier offenbart sich eine erstaunliche
Naivität im methodischen Bereich.
Im ersten Abschnitt behandelt Weigl also Rechtsvorschriften. Die Themen
dabei sind vielfältig: Aufbau der Reichsforstverwaltung; Marktordnung;
der Bauernwald; Forstbeamte und Waldarbeiter; Kriegsgefangene, Fremd-
und Zwangsarbeiter. Manches kehrt später wieder, was die Arbeit recht
unüberschaubar macht.
Im zweiten Abschnitt wird die Forstwirtschaft aus der Perspektive forstlicher
Zeitschriften dargestellt. Hier findet sich eine bunte Mischung von Themen,
Programmatisches über die Funktion des Forstwirts, aber auch Berichte
über den Zustand der Forstwirtschaft und die richtigen Wege in der
Bewirtschaftung des Waldes. Weigl gibt all dem Raum und zitiert ausführlich
politische Bekenntnisse und rhetorische Selbstdarstellungen, die wenig
Interesse beanspruchen, weil sie ohnehin dem entsprechen, was man sich
unter den gegebenen Verhältnissen erwarten konnte. Da findet sich
folglich viel Käse in der Art von »Menschen führe ich
Ihnen zu, die ihr Leben dem Walde geweiht. Menschen mit viel Seele, oft
nur zu bescheiden. Treu, furchtlos, aufrecht,
« (Rede
anläßlich der Eingliederung des Oesterreichischen Reichsforstvereins
in den Deutschen Forstverein; S. 161) oder Äußerungen des Glaubens,
im Wald liege »die wichtigste Rohstoff- und Reichtumsquelle«
des Deutschen Reichs (aus dem Centralblatt für das gesamte Forstwesen;
S. 165). Das ist verzichtbar.
Auch im dritten Teil, der sich auf Wien und Niederdonau beschränkt,
finden sich viele unwichtige Dinge, was daher kommt, daß Weigl eher
wahllos seinen Aktenbestand ausgeschlachtet hat. Zum Beispiel erfolgen
hier ausführliche Darlegungen der Behördenorganisation im Forstwesen,
samt Nebenaspekten wie dem Bauzustand der Forsthäuser und ähnlich
irrelevanten Angelegenheiten.
Interessanter sind hingegen in dieser Arbeit die Berichte über den
Holzmarkt unmittelbar nach dem Anschluß. Die in den Zeitschriften
berichteten Zustände steigender Holzbedarf in verschiedenen
Branchen von der Bauwirtschaft bis zur Möbelindustrie, große
Nachfrage nach jeder Art von Holz, Räumung aller Lager einschließlich
bis dahin absolut unverkäuflicher Bestände sind nicht
nur für die Forstwirtschaft selbst, sondern auch für die nachfragenden
Wirtschaftszweige bedeutsam; hier ist eine über die Zeitschriftenberichte,
deren Qualität zu überprüfen wäre, hinausgehende Untersuchung
am Platz. Weigl liefert Ansätze dazu an ganz anderen Stellen, etwa
im ersten Teil, wo es um Marktordnung und Preisbildung geht, eine systematische
Abhandlung fehlt aber.
Ebenfalls wichtig für die Forstwirtschaft ist die Frage der Ineffizienz
in der Bewirtschaftung der Bauernwälder, die in den Zeitschriften
wiederholt aufgeworfen wurde; die Bauernwälder hatten einen beträchtlichen
Anteil am Waldbestand 44 Prozent (regional bis zu sechzig Prozent)
des Waldbestandes entfiel auf Besitzgrößen bis hundert Hektar
(Tabelle 2). Damit hatten Bewirtschaftungsmängel, die für bäuerliche
Forstbetriebe behauptet wurden, gravierende Auswirkungen für den
Forstbereich. Auch hier wurde die über die Zeitschriften hinausgehende
Untersuchung an eine andere Stelle geschoben und beschränkt sich
auf die behördlichen Bemühungen um Ertragssteigerungen im Bauernwald.
Wie sieht es mit jenen Themen aus, die spezifisch für die nationalsozialistische
Zeit sind? Drei Fragen sind hier vor allem zu nennen: die Forstwirtschaft
im Rahmen der Kriegswirtschaft; die Entziehung von forstwirtschaftlichem
Grundbesitz im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme;
und die Beschäftigung von Kriegsgefangenen, Fremdarbeitern und Zwangsarbeitern
in der Forstwirtschaft.
Für die Kriegswirtschaft stellt sich die Frage nach der Intensität
der Waldnutzung. Erfolgte in der nationalsozialistischen Zeit eine Übernutzung
der Wälder, oder verblieb die Waldnutzung im Rahmen einer nachhaltigen
Bewirtschaftung? Ersteres war anscheinend der Fall, wie bereits kurz nach
dem Krieg festgestellt wurde (Tabelle 2): Die Überschlägerung
betrug zwischen 1938 und 1944 ungefähr ein Drittel des forstlich
angemessenen Jahreseinschlags, eine Angabe, die allerdings, wie Weigl
ausführt, auf unsicheren Bestandserhebungen beruht. Nach den programmatischen
Vorstellungen war jedenfalls eine Beschränkung auf den Nachhaltshiebsatz
nicht erforderlich, was mit Kriegserfordernissen begründet wurde.
Die Entziehung von Forstbesitz thematisiert Weigl im wesentlichen nur
im Zusammenhang mit der Ausweitung der Besitzungen der Reichsforste (und
in geringerem Ausmaß des Forstbesitzes des Gaus Niederdonau), nicht
aber im Zusammenhang mit »Arisierungen« durch Private. Von
den Entziehungen betroffen waren sowohl öffentlicher Forstbesitz
als auch der Besitz von politisch Verfolgten einschließlich jüdischer
Eigentümer. Das Thema wird (abgesehen von einer abstrakten Behandlung
der Rechtsvorschriften im ersten Teil) nur anhand von Wien und Niederdonau
untersucht. Dabei kommt heraus, daß sich der entzogene jüdische
Forstbesitz auf die großen Forstbesitze Guttmann und Rothschild
konzentrierte; dazu kamen einige kleinere jüdische Forstbesitze.
Der gesamte Anteil der Staatsforste am Forstbestand betrug 1944 im Gau
Niederdonau etwa dreizehn Prozent, davon stammte etwas weniger als die
Hälfte aus jüdischem Besitz. Über die anderen Gaue im Gebiet
der Republik Österreich erfährt man in dieser Hinsicht wenig,
außer daß die Zahl jüdischer Forstbesitze insgesamt 112
betragen haben soll, was wahrscheinlich zu gering angesetzt ist.
Ebenfalls bruchstückhaft fällt die Behandlung des Themas der
Fremdarbeiter, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus. Hier gibt es zunächst
Bemerkungen über ihre Leistung bei der Holzarbeit (S. 128129)
und dann einiges über die Behandlung dieser Personengruppe (S. 138148).
Im dritten Teil erfahren wir schließlich ihre Anzahl: sowohl im
Staatswald als auch im sonstigen Wald erreichte nach einem raschen Anstieg
die Zahl von Fremd- und Zwangsarbeitern sowie Kriegsgefangenen im Jahr
1943 annähernd die Zahl der ständig beschäftigten inländischen
Arbeiter, deren Zahl sich in den Jahren davor um 25 (Staatswald) bis 43
Prozent (sonstiger Wald) verringert hatte (S. 313). Es waren also auch
für den Forstbetrieb diese Personen ein wichtiger Ersatz für
die infolge des Kriegs ausgefallenen inländischen Arbeitskräfte.
Schließlich muß auch noch auf die Darstellung des allgemeinpolitischen
Kontexts eingegangen werden, die Weigl seiner Forstgeschichte an die Seite
stellt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für eine
solche Darstellung: Die erste wäre eine reduzierte Behandlung etwa
in Form einer Erwähnung von unmittelbar für die Forstgeschichte
relevanten Entwicklungen. Eine solche Darstellung wäre nicht trivial,
weil dann wahrscheinlich Dinge zur Sprache kommen würden, die auch
zeitgeschichtlich informierte Leser nicht wissen. Die Alternative ist
eine breite Darstellung des zeitgeschichtlichen Kontexts für Leser,
die gar keine Ahnung haben. Weigl entscheidet sich für die zweite
Variante und skizziert Ereignisse wie etwa den Anschluß oder politische
und rassistische Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Das ist erlaubt.
Nicht erlaubt ist jedoch eine erschöpfende Erläuterung des Ergebnisses
der »Volksabstimmung« vom 10. April 1938 mit folgenden Worten:
»In der gegenwärtigen zeitgeschichtlichen Forschung wird
der Ausgang dieser Volksabstimmung unter anderem auf das vom Enthusiasmus
eines völligen Neubeginns geprägte Klima im Land [Fn.],
auf die durch Mobilisierung und organisatorische Einbindung der Nationalsozialisten
und ihrer Mitläufer geschürte Psychose des Aufbruchs
sowie auf die Erwartung rascher wirtschaftlicher und sozialer Besserungen
unter dem Schlagwort Brot und Arbeit zurückgeführt
[Fn.]« (S. 9). Keine Frage, daß es den Enthusiasmus und
die Hoffnung auf wirtschaftliche Prosperität gegeben hat. Diese Faktoren
erklären aber nicht eine fast hundertprozentige Zustimmung zu einer
so kontroversen Frage, wie es der Anschluß war. Weigl verliert kein
Wort über die Frage, ob es sich um eine freie und geheime Abstimmung
unter fairen Randbedingungen gehandelt habe. Die »gegenwärtige
zeitgeschichtliche Forschung« zu diesem Thema läßt sich
nicht resümieren, ohne den von den Nationalsozialisten ausgeübten
Terror und die Modalitäten zu erwähnen, unter denen »abgestimmt«
wurde. Diese Darstellung ist bestenfalls naiv.
Ebenso unangemessen ist eine Charakterisierung der Verfolgungshandlungen
mit folgender Formulierung: »Gleichzeitig zu dieser euphorischen
Aufbruchsstimmung, jedoch häufig abseits der großen Öffentlichkeit,
wurde von den nationalsozialistischen Machthabern ein harter Anschlußkurs
beibehalten, der sich unter anderem in staatlich gelenkter Repression
und Verfolgung bestimmter Personengruppen äußerte [Fn.]. Österreichtreu
gesinnte Politiker wurden in Konzentrationslagern inhaftiert [Fn.], staatstreue
Beamte entlassen, pensioniert oder zwangsversetzt, zahlreiche religiöse
Vereinigungen und deren Einrichtungen aufgelöst und im Wege der Enteignung
um ihr Vermögen und um ihren Besitz gebracht. Ein wesentlicher Bestandteil
dieser repressiven Politik war die Vertreibung und Deportation jüdischer
Bürger, verbunden mit dem Einzug ihres Vermögens im Wege sogenannter
Arisierungen [Fn.]« (S. 12). Da fehlt doch etwas?! Entlassungen,
Zwangspensionierungen, Beraubung, Vertreibung und Deportationen sind schlimm
genug. Der wichtigste Punkt, der dem Nationalsozialismus seine Besonderheit
verleiht, ist aber bekanntlich der Massenmord. Man darf nicht einen Völkermord,
der im Fall Österreichs ein Drittel der jüdischen Bevölkerung
des Landes das Leben kostete, mit »Vertreibung und Deportation«
bezeichnen. Gewiß, jeder weiß vom Massenmord an den Juden;
aber wenn schon Allgemeinheiten zur Sprache kommen, dann nicht in dieser
merkwürdigen Auswahlhaftigkeit.
Bei den Kriegsgefangenen, Fremdarbeitern und Zwangsarbeitern wird, wie
erwähnt, durchaus auf die Behandlung dieser Personen eingegangen;
Weigl nennt mangelhafte Bekleidung und Ernährung als erschwerende
Umstände, sagt aber auch, daß Kriegsgefangene nach den Vorschriften
korrekt behandelt werden sollten. Zu den gravierenderen Nachteilen weiß
er zu berichten: »Trotz dieser allgemeinen Bestimmungen kamen
Kriegsgefangene in Lagern des Dritten Reiches auf unterschiedlichste Art
und Weise zu Tode [Fn.].« Und das ist auch schon die ganze Durchsage
zu diesem Aspekt. Angesichts der Genauigkeit, mit der Bekleidungsvarianten
für Forstleute besprochen werden, wirkt auch dies eher dürftig.
Seltsam wirkt auch das Bemühen des Autors, den offensichtlichen Erfolg,
den der Nationalsozialismus unter Forstwirten hatte, herunterzuspielen.
So schreibt er: »Bekannt ist auch, daß der Nationalsozialismus
als Weltanschauung und politische Bewegung bereits in den dreißiger
Jahren unter einem Teil der Professoren [Fn.] und Studenten [Fn.] der
Hochschule für Bodenkultur in Wien [Fn.] verbreitet war und mehrmals
offen bekundet wurde« (S. 154). Hinter der sachten Bemerkung
verbirgt sich ein Anteil an illegalen NSDAP-Mitgliedern unter den Forstwirtschaftsstudenten
von achtzig Prozent. Weigl: »In absoluten Zahlen waren dies allerdings
lediglich 63 Personen, angesichts von 6310 als Nationalsozialisten deklarierten
Studenten in Wien im Sommerhalbjahr 1938 eine beinahe verschwindende Zahl
gerade ein Prozent« (S. 154). Sogar noch weniger, müßte
man präzisieren nur 0,998 Prozent waren es, wirklich nicht
viel im Vergleich zu den verbleibenden über 99 Prozent. Kontrafaktische
Geschichte: Hätten unter den in Wien inskribierten Studenten, sagen
wir, 75 Prozent Forstwirtschaft studiert, dann müßte man leider
vermuten, daß unter sonst gleichen Bedingungen der Anteil der Forstwirte
an den illegalen NSDAP-Mitgliedern in der Studentenschaft deutlich über
einem Prozent gelegen wäre. Der verschwindende Anteil der Forstwirte
an den illegalen Nazis liegt also nur an der Studienwahl, nicht an der
Harmlosigkeit der Forstwirte.
Der Verdacht geht am ehesten dahin, daß Weigl neben den methodischen
Regeln auch ein Darstellungsprinzip in der Geschichtsschreibung mißverstanden
hat, nämlich den Grundsatz, daß Distanz erwünscht und
moralische Empörung unerwünscht ist. Das bedeutet aber nicht,
daß man die unangenehmsten Aspekte eines Geschehens und die schrecklichsten
historischen Ereignisse bei der Darstellung ausspart, weil das vielleicht
aufgeregt wirken könnte. Distanz bedeutet auch nicht, daß man
Wahrheiten vorsichtshalber ein wenig zu relativieren hätte, so wie
es Weigl bei der Besprechung des Anerbenrechtes tut: »Die Anerbenordnung
des Reichserbhofgesetzes mit seinen diskriminierenden, gleichsam frauenfeindlichen
Bestimmungen [
]« (S. 88) was heißt da »gleichsam«?
Diese Bestimmungen sind frauenfeindlich! Was soll es anderes sein, wenn
in einer Erbfolgeregelung der Großneffe der Tochter vorangeht, nur
weil letztere das Pech hat, eine Frau zu sein?
Noch zwei Punkte zum Schluß. Ganz merkwürdig und überhaupt
nicht den Regeln des historiographischen Handwerks entsprechend gestaltet
der Autor seinen Anmerkungs- und Literaturapparat. Die Endnotennummern
tauchen im Text oft in Wiederholung auf, also etwa als Endnoten in der
Reihenfolge 22, 23, 24, 25, 5, 26, 8. Das heißt, der Inhalt von
Anmerkung 5 wird noch einmal benützt, und dazu verweist Weigl noch
einmal auf die alte Nummer. Das ist mir tatsächlich noch nie untergekommen
(man fragt sich, welches Textverarbeitungsprogramm so etwas unterstützt
mit der Querverweisfunktion würde es funktionieren; das ist
aber sehr mühsam, wo es doch Fußnotenfunktionen gibt). Obendrein
fehlt ein abschließendes Literaturverzeichnis; das ist in einer
historischen Habilitationsschrift aber unabdingbar.
Und wenn schon die Erfahrung des Rezensenten zur Sprache kommt, noch eine
letzte Bemerkung. Von der historischen Arbeit eines Forstwirts würde
man sich als Historiker erwarten, daß man bei der Lektüre etwas
Neues über ein fremdes Fachgebiet, nämlich über die Forstwirtschaft,
erfährt. Etwas, das einem so neu ist, daß man es erklärt
bekommen muß, um es zu verstehen, weil es etwas ist, womit Forstwirte
aufwachsen, nicht aber Historiker. Im günstigeren Fall erklärt
es der Autor, dann versteht man es, im ungünstigen Fall vermißt
man die Erklärung und versteht es eben nicht. Keiner der beiden Fälle
ist hier verwirklicht worden: die Arbeit Weigls ist auch ohne forstwirtschaftliche
Nachhilfe durch den Autor für einen Nicht-Forstwirt vollkommen verständlich.
Das ist eigentlich bedenklich.
Anmerkung
1. »Beabsichtigt war ursprünglich die Trennung des zur
Verfügung stehenden Schriftgutes nach seiner Zugehörigkeit zu
legislativ- bzw. administrativ-normativen Quellen der Reichsgesetz- und
Reichsministerialblätter und Publikationen in zeitgenössischen
Forstzeitschriften einerseits sowie Aktenmaterial aus den Archivbeständen
der Reichsforstverwaltung andererseits. Diese strikte Trennung in Primär-
und Sekundärquellen konnte beim Erstellen des Manuskriptes nicht
kompromißlos aufrechterhalten werden, sollten durch das sich zwangsläufig
daraus ergebende Unterlassen einer inhaltlichen Synthese und des vergleichenden
Gegenüberstellens von Quellenaussagen keine Einseitigkeiten oder
gar Defizite in der inhaltlichen Darstellung entstehen. Es erwies sich
im Sinne einer möglichst ausgewogenen Aufarbeitung des Themas als
unumgänglich, einzelne Kenntnisse und Ergebnisse aus dem Studium
und der Bearbeitung der Primär- und Sekundärquellen gegeneinander
abzuwägen, gegenseitig zu ergänzen, mitunter auch auf quellenbezogener
Einseitigkeit beruhende Unklarheiten und Widersprüche abzuklären
und aufzu lösen« (S. 34).