Frühling 2001
Habilitation Norbert Weigl
Von Michael Pammer
Forstwirtschaft in Österreich, 1938–1945 Historicum | Habilitationen

Die Forstgeschichte ist einer jener Zweige der Geschichtswissenschaft, die institutionell fast völlig vom allgemeinen Historikerbetrieb abgekoppelt sind. In Österreich existiert sie als eigenes Fach an der Universität für Bodenkultur, und dort wurde auch die Lehrbefugnis für Forstgeschichte an den Forstwirt Norbert Weigl verliehen, der sich bereits in seiner Dissertation mit einem forstwirtschaftlichen Thema befaßt hatte, nämlich mit der Forstgeschichte der Ersten Republik. In seiner Habilitationsschrift

Die Forstwirtschaft in der Ostmark 1938–1945 (420 S.)

aus dem Jahr 1999 setzt der Autor das Thema bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fort. Zur Sprache kommen verschiedene Angelegenheiten des Forstbereichs in einer alles in allem unbefriedigenden Darstellung.
Das Hauptproblem der Arbeit und verantwortlich für ihre Schwächen ist die Entscheidung des Autors, das Thema im wesentlichen als Exzerptübung zu betreiben. Dies wird bereits aus der Kapitelgliederung deutlich: Die Arbeit ist in drei Teile geteilt, nämlich in »Die Forstwirtschaft Österreichs 1938–1945 im Spiegel einschlägiger Rechtsvorschriften«, »Forstwirtschaft und Forstpolitik in der Ostmark aus der Sicht forstlicher Zeitschriften« und »Die Forstwirtschaft in den Reichsgauen Wien und Niederdonau, dargestellt anhand von Aktenbeständen der Reichsforstverwaltung«. Weigl explizit: »Die – inhaltlich vorerst getrennt voneinander erfolgte – Auswertung einschlägiger Rechtsvorschriften, forstpolitischer und forstwirtschaftspolitischer Beiträge in Fachzeitschriften sowie von Aktenmaterial der Reichsforstverwaltung erfolgte in der Absicht aufzuzeigen, welches jeweilige Bild einer österreichischen Forstgeschichte der Jahre von 1938 bis 1945 entsteht, wenn nur eine von mehreren Arten verfügbaren Quellenmaterials als Arbeitsgrundlage herangezogen wird« (S. 4). Rechtsvorschriften, Zeitschrifteninhalte und Verwaltungsakten sind als solche aber in Wirklichkeit uninteressant. Relevant sind sie in einer historischen Untersuchung nur im Hinblick auf eine zur Debatte stehende Frage, über die sie eventuell Aufschluß geben; normalerweise werden daher bei der Behandlung einer Frage eben verschiedene Quellen je nach ihrer Brauchbarkeit herangezogen. Anders bei Weigl: Sein Ideal besteht in einer möglichst keuschen Separierung der drei Quellentypen; eine Vermischung der Quellen ist zwar manchmal unvermeidlich, aber auch bedauerlich.(1) Hier offenbart sich eine erstaunliche Naivität im methodischen Bereich.
Im ersten Abschnitt behandelt Weigl also Rechtsvorschriften. Die Themen dabei sind vielfältig: Aufbau der Reichsforstverwaltung; Marktordnung; der Bauernwald; Forstbeamte und Waldarbeiter; Kriegsgefangene, Fremd- und Zwangsarbeiter. Manches kehrt später wieder, was die Arbeit recht unüberschaubar macht.
Im zweiten Abschnitt wird die Forstwirtschaft aus der Perspektive forstlicher Zeitschriften dargestellt. Hier findet sich eine bunte Mischung von Themen, Programmatisches über die Funktion des Forstwirts, aber auch Berichte über den Zustand der Forstwirtschaft und die richtigen Wege in der Bewirtschaftung des Waldes. Weigl gibt all dem Raum und zitiert ausführlich politische Bekenntnisse und rhetorische Selbstdarstellungen, die wenig Interesse beanspruchen, weil sie ohnehin dem entsprechen, was man sich unter den gegebenen Verhältnissen erwarten konnte. Da findet sich folglich viel Käse in der Art von »Menschen führe ich Ihnen zu, die ihr Leben dem Walde geweiht. Menschen mit viel Seele, oft nur zu bescheiden. Treu, furchtlos, aufrecht, …« (Rede anläßlich der Eingliederung des Oesterreichischen Reichsforstvereins in den Deutschen Forstverein; S. 161) oder Äußerungen des Glaubens, im Wald liege »die wichtigste Rohstoff- und Reichtumsquelle« des Deutschen Reichs (aus dem Centralblatt für das gesamte Forstwesen; S. 165). Das ist verzichtbar.
Auch im dritten Teil, der sich auf Wien und Niederdonau beschränkt, finden sich viele unwichtige Dinge, was daher kommt, daß Weigl eher wahllos seinen Aktenbestand ausgeschlachtet hat. Zum Beispiel erfolgen hier ausführliche Darlegungen der Behördenorganisation im Forstwesen, samt Nebenaspekten wie dem Bauzustand der Forsthäuser und ähnlich irrelevanten Angelegenheiten.
Interessanter sind hingegen in dieser Arbeit die Berichte über den Holzmarkt unmittelbar nach dem Anschluß. Die in den Zeitschriften berichteten Zustände – steigender Holzbedarf in verschiedenen Branchen von der Bauwirtschaft bis zur Möbelindustrie, große Nachfrage nach jeder Art von Holz, Räumung aller Lager einschließlich bis dahin absolut unverkäuflicher Bestände – sind nicht nur für die Forstwirtschaft selbst, sondern auch für die nachfragenden Wirtschaftszweige bedeutsam; hier ist eine über die Zeitschriftenberichte, deren Qualität zu überprüfen wäre, hinausgehende Untersuchung am Platz. Weigl liefert Ansätze dazu an ganz anderen Stellen, etwa im ersten Teil, wo es um Marktordnung und Preisbildung geht, eine systematische Abhandlung fehlt aber.
Ebenfalls wichtig für die Forstwirtschaft ist die Frage der Ineffizienz in der Bewirtschaftung der Bauernwälder, die in den Zeitschriften wiederholt aufgeworfen wurde; die Bauernwälder hatten einen beträchtlichen Anteil am Waldbestand – 44 Prozent (regional bis zu sechzig Prozent) des Waldbestandes entfiel auf Besitzgrößen bis hundert Hektar (Tabelle 2). Damit hatten Bewirtschaftungsmängel, die für bäuerliche Forstbetriebe behauptet wurden, gravierende Auswirkungen für den Forstbereich. Auch hier wurde die über die Zeitschriften hinausgehende Untersuchung an eine andere Stelle geschoben und beschränkt sich auf die behördlichen Bemühungen um Ertragssteigerungen im Bauernwald.
Wie sieht es mit jenen Themen aus, die spezifisch für die nationalsozialistische Zeit sind? Drei Fragen sind hier vor allem zu nennen: die Forstwirtschaft im Rahmen der Kriegswirtschaft; die Entziehung von forstwirtschaftlichem Grundbesitz im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme; und die Beschäftigung von Kriegsgefangenen, Fremdarbeitern und Zwangsarbeitern in der Forstwirtschaft.
Für die Kriegswirtschaft stellt sich die Frage nach der Intensität der Waldnutzung. Erfolgte in der nationalsozialistischen Zeit eine Übernutzung der Wälder, oder verblieb die Waldnutzung im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung? Ersteres war anscheinend der Fall, wie bereits kurz nach dem Krieg festgestellt wurde (Tabelle 2): Die Überschlägerung betrug zwischen 1938 und 1944 ungefähr ein Drittel des forstlich angemessenen Jahreseinschlags, eine Angabe, die allerdings, wie Weigl ausführt, auf unsicheren Bestandserhebungen beruht. Nach den programmatischen Vorstellungen war jedenfalls eine Beschränkung auf den Nachhaltshiebsatz nicht erforderlich, was mit Kriegserfordernissen begründet wurde.
Die Entziehung von Forstbesitz thematisiert Weigl im wesentlichen nur im Zusammenhang mit der Ausweitung der Besitzungen der Reichsforste (und in geringerem Ausmaß des Forstbesitzes des Gaus Niederdonau), nicht aber im Zusammenhang mit »Arisierungen« durch Private. Von den Entziehungen betroffen waren sowohl öffentlicher Forstbesitz als auch der Besitz von politisch Verfolgten einschließlich jüdischer Eigentümer. Das Thema wird (abgesehen von einer abstrakten Behandlung der Rechtsvorschriften im ersten Teil) nur anhand von Wien und Niederdonau untersucht. Dabei kommt heraus, daß sich der entzogene jüdische Forstbesitz auf die großen Forstbesitze Guttmann und Rothschild konzentrierte; dazu kamen einige kleinere jüdische Forstbesitze. Der gesamte Anteil der Staatsforste am Forstbestand betrug 1944 im Gau Niederdonau etwa dreizehn Prozent, davon stammte etwas weniger als die Hälfte aus jüdischem Besitz. Über die anderen Gaue im Gebiet der Republik Österreich erfährt man in dieser Hinsicht wenig, außer daß die Zahl jüdischer Forstbesitze insgesamt 112 betragen haben soll, was wahrscheinlich zu gering angesetzt ist.
Ebenfalls bruchstückhaft fällt die Behandlung des Themas der Fremdarbeiter, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus. Hier gibt es zunächst Bemerkungen über ihre Leistung bei der Holzarbeit (S. 128–129) und dann einiges über die Behandlung dieser Personengruppe (S. 138–148). Im dritten Teil erfahren wir schließlich ihre Anzahl: sowohl im Staatswald als auch im sonstigen Wald erreichte nach einem raschen Anstieg die Zahl von Fremd- und Zwangsarbeitern sowie Kriegsgefangenen im Jahr 1943 annähernd die Zahl der ständig beschäftigten inländischen Arbeiter, deren Zahl sich in den Jahren davor um 25 (Staatswald) bis 43 Prozent (sonstiger Wald) verringert hatte (S. 313). Es waren also auch für den Forstbetrieb diese Personen ein wichtiger Ersatz für die infolge des Kriegs ausgefallenen inländischen Arbeitskräfte.
Schließlich muß auch noch auf die Darstellung des allgemeinpolitischen Kontexts eingegangen werden, die Weigl seiner Forstgeschichte an die Seite stellt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für eine solche Darstellung: Die erste wäre eine reduzierte Behandlung etwa in Form einer Erwähnung von unmittelbar für die Forstgeschichte relevanten Entwicklungen. Eine solche Darstellung wäre nicht trivial, weil dann wahrscheinlich Dinge zur Sprache kommen würden, die auch zeitgeschichtlich informierte Leser nicht wissen. Die Alternative ist eine breite Darstellung des zeitgeschichtlichen Kontexts für Leser, die gar keine Ahnung haben. Weigl entscheidet sich für die zweite Variante und skizziert Ereignisse wie etwa den Anschluß oder politische und rassistische Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Das ist erlaubt.
Nicht erlaubt ist jedoch eine erschöpfende Erläuterung des Ergebnisses der »Volksabstimmung« vom 10. April 1938 mit folgenden Worten: »In der gegenwärtigen zeitgeschichtlichen Forschung wird der Ausgang dieser Volksabstimmung unter anderem auf das ›vom Enthusiasmus eines völligen Neubeginns‹ geprägte Klima im Land [Fn.], auf die durch Mobilisierung und organisatorische Einbindung der Nationalsozialisten und ihrer Mitläufer geschürte ›Psychose des Aufbruchs‹ sowie auf die Erwartung rascher wirtschaftlicher und sozialer Besserungen unter dem Schlagwort ›Brot und Arbeit‹ zurückgeführt [Fn.]« (S. 9). Keine Frage, daß es den Enthusiasmus und die Hoffnung auf wirtschaftliche Prosperität gegeben hat. Diese Faktoren erklären aber nicht eine fast hundertprozentige Zustimmung zu einer so kontroversen Frage, wie es der Anschluß war. Weigl verliert kein Wort über die Frage, ob es sich um eine freie und geheime Abstimmung unter fairen Randbedingungen gehandelt habe. Die »gegenwärtige zeitgeschichtliche Forschung« zu diesem Thema läßt sich nicht resümieren, ohne den von den Nationalsozialisten ausgeübten Terror und die Modalitäten zu erwähnen, unter denen »abgestimmt« wurde. Diese Darstellung ist bestenfalls naiv.
Ebenso unangemessen ist eine Charakterisierung der Verfolgungshandlungen mit folgender Formulierung: »Gleichzeitig zu dieser euphorischen Aufbruchsstimmung, jedoch häufig abseits der großen Öffentlichkeit, wurde von den nationalsozialistischen Machthabern ein harter Anschlußkurs beibehalten, der sich unter anderem in staatlich gelenkter Repression und Verfolgung bestimmter Personengruppen äußerte [Fn.]. Österreichtreu gesinnte Politiker wurden in Konzentrationslagern inhaftiert [Fn.], staatstreue Beamte entlassen, pensioniert oder zwangsversetzt, zahlreiche religiöse Vereinigungen und deren Einrichtungen aufgelöst und im Wege der Enteignung um ihr Vermögen und um ihren Besitz gebracht. Ein wesentlicher Bestandteil dieser repressiven Politik war die Vertreibung und Deportation jüdischer Bürger, verbunden mit dem Einzug ihres Vermögens im Wege sogenannter Arisierungen [Fn.]« (S. 12). Da fehlt doch etwas?! Entlassungen, Zwangspensionierungen, Beraubung, Vertreibung und Deportationen sind schlimm genug. Der wichtigste Punkt, der dem Nationalsozialismus seine Besonderheit verleiht, ist aber bekanntlich der Massenmord. Man darf nicht einen Völkermord, der im Fall Österreichs ein Drittel der jüdischen Bevölkerung des Landes das Leben kostete, mit »Vertreibung und Deportation« bezeichnen. Gewiß, jeder weiß vom Massenmord an den Juden; aber wenn schon Allgemeinheiten zur Sprache kommen, dann nicht in dieser merkwürdigen Auswahlhaftigkeit.
Bei den Kriegsgefangenen, Fremdarbeitern und Zwangsarbeitern wird, wie erwähnt, durchaus auf die Behandlung dieser Personen eingegangen; Weigl nennt mangelhafte Bekleidung und Ernährung als erschwerende Umstände, sagt aber auch, daß Kriegsgefangene nach den Vorschriften korrekt behandelt werden sollten. Zu den gravierenderen Nachteilen weiß er zu berichten: »Trotz dieser allgemeinen Bestimmungen kamen Kriegsgefangene in Lagern des Dritten Reiches auf unterschiedlichste Art und Weise zu Tode [Fn.].« Und das ist auch schon die ganze Durchsage zu diesem Aspekt. Angesichts der Genauigkeit, mit der Bekleidungsvarianten für Forstleute besprochen werden, wirkt auch dies eher dürftig.
Seltsam wirkt auch das Bemühen des Autors, den offensichtlichen Erfolg, den der Nationalsozialismus unter Forstwirten hatte, herunterzuspielen. So schreibt er: »Bekannt ist auch, daß der Nationalsozialismus als Weltanschauung und politische Bewegung bereits in den dreißiger Jahren unter einem Teil der Professoren [Fn.] und Studenten [Fn.] der Hochschule für Bodenkultur in Wien [Fn.] verbreitet war und mehrmals offen bekundet wurde« (S. 154). Hinter der sachten Bemerkung verbirgt sich ein Anteil an illegalen NSDAP-Mitgliedern unter den Forstwirtschaftsstudenten von achtzig Prozent. Weigl: »In absoluten Zahlen waren dies allerdings lediglich 63 Personen, angesichts von 6310 als Nationalsozialisten deklarierten Studenten in Wien im Sommerhalbjahr 1938 eine beinahe verschwindende Zahl – gerade ein Prozent« (S. 154). Sogar noch weniger, müßte man präzisieren – nur 0,998 Prozent waren es, wirklich nicht viel im Vergleich zu den verbleibenden über 99 Prozent. Kontrafaktische Geschichte: Hätten unter den in Wien inskribierten Studenten, sagen wir, 75 Prozent Forstwirtschaft studiert, dann müßte man leider vermuten, daß unter sonst gleichen Bedingungen der Anteil der Forstwirte an den illegalen NSDAP-Mitgliedern in der Studentenschaft deutlich über einem Prozent gelegen wäre. Der verschwindende Anteil der Forstwirte an den illegalen Nazis liegt also nur an der Studienwahl, nicht an der Harmlosigkeit der Forstwirte.
Der Verdacht geht am ehesten dahin, daß Weigl neben den methodischen Regeln auch ein Darstellungsprinzip in der Geschichtsschreibung mißverstanden hat, nämlich den Grundsatz, daß Distanz erwünscht und moralische Empörung unerwünscht ist. Das bedeutet aber nicht, daß man die unangenehmsten Aspekte eines Geschehens und die schrecklichsten historischen Ereignisse bei der Darstellung ausspart, weil das vielleicht aufgeregt wirken könnte. Distanz bedeutet auch nicht, daß man Wahrheiten vorsichtshalber ein wenig zu relativieren hätte, so wie es Weigl bei der Besprechung des Anerbenrechtes tut: »Die Anerbenordnung des Reichserbhofgesetzes mit seinen diskriminierenden, gleichsam frauenfeindlichen Bestimmungen […]« (S. 88) – was heißt da »gleichsam«? Diese Bestimmungen sind frauenfeindlich! Was soll es anderes sein, wenn in einer Erbfolgeregelung der Großneffe der Tochter vorangeht, nur weil letztere das Pech hat, eine Frau zu sein?
Noch zwei Punkte zum Schluß. Ganz merkwürdig und überhaupt nicht den Regeln des historiographischen Handwerks entsprechend gestaltet der Autor seinen Anmerkungs- und Literaturapparat. Die Endnotennummern tauchen im Text oft in Wiederholung auf, also etwa als Endnoten in der Reihenfolge 22, 23, 24, 25, 5, 26, 8. Das heißt, der Inhalt von Anmerkung 5 wird noch einmal benützt, und dazu verweist Weigl noch einmal auf die alte Nummer. Das ist mir tatsächlich noch nie untergekommen (man fragt sich, welches Textverarbeitungsprogramm so etwas unterstützt – mit der Querverweisfunktion würde es funktionieren; das ist aber sehr mühsam, wo es doch Fußnotenfunktionen gibt). Obendrein fehlt ein abschließendes Literaturverzeichnis; das ist in einer historischen Habilitationsschrift aber unabdingbar.
Und wenn schon die Erfahrung des Rezensenten zur Sprache kommt, noch eine letzte Bemerkung. Von der historischen Arbeit eines Forstwirts würde man sich als Historiker erwarten, daß man bei der Lektüre etwas Neues über ein fremdes Fachgebiet, nämlich über die Forstwirtschaft, erfährt. Etwas, das einem so neu ist, daß man es erklärt bekommen muß, um es zu verstehen, weil es etwas ist, womit Forstwirte aufwachsen, nicht aber Historiker. Im günstigeren Fall erklärt es der Autor, dann versteht man es, im ungünstigen Fall vermißt man die Erklärung und versteht es eben nicht. Keiner der beiden Fälle ist hier verwirklicht worden: die Arbeit Weigls ist auch ohne forstwirtschaftliche Nachhilfe durch den Autor für einen Nicht-Forstwirt vollkommen verständlich. Das ist eigentlich bedenklich.


Anmerkung

1. »Beabsichtigt war ursprünglich die Trennung des zur Verfügung stehenden Schriftgutes nach seiner Zugehörigkeit zu legislativ- bzw. administrativ-normativen Quellen der Reichsgesetz- und Reichsministerialblätter und Publikationen in zeitgenössischen Forstzeitschriften einerseits sowie Aktenmaterial aus den Archivbeständen der Reichsforstverwaltung andererseits. Diese strikte Trennung in Primär- und Sekundärquellen konnte beim Erstellen des Manuskriptes nicht kompromißlos aufrechterhalten werden, sollten durch das sich zwangsläufig daraus ergebende Unterlassen einer inhaltlichen Synthese und des vergleichenden Gegenüberstellens von Quellenaussagen keine Einseitigkeiten oder gar Defizite in der inhaltlichen Darstellung entstehen. Es erwies sich im Sinne einer möglichst ausgewogenen Aufarbeitung des Themas als unumgänglich, einzelne Kenntnisse und Ergebnisse aus dem Studium und der Bearbeitung der Primär- und Sekundärquellen gegeneinander abzuwägen, gegenseitig zu ergänzen, mitunter auch auf quellenbezogener Einseitigkeit beruhende Unklarheiten und Widersprüche abzuklären und aufzu lösen« (S. 3–4).


 

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letzte Änderung: 19.06.2015
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